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AGB

I. Geltung

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB

genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen

und Leistungen.

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots

des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials

zur Veröffentlichung.

3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen

zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit,

es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche

Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen

des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

II. Auftragsproduktionen

1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während

der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen,

wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich

veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene

Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so

ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in

Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion

eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des

Kunden in Auftrag zu geben.

3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden

nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen

ausgewählt.

4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen

keine schriftlichen MaÅNngelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß

und mängelfrei abgenommen.

III. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher

Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere

auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich

geschützte Lichtbildwerke i. S. v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige

Leistungen, die zu vergüten sind.

4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem

Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an

Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung

weitergeben.

6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand

des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen.

Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie

verzeichnet zugegangen.

IV. Nutzungsrechte

1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.

Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind

vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume

des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.

2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder

Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von

mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.

3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung

des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation

und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder

welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist

maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins

oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung

oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen

Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:

– eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden,

produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,

jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,

– die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern

aller Art (z. B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien

wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur

der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff. III 5. AGB dient,

– jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche

Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken

oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische

Archive des Kunden handelt),

– die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung

oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung

von Hardcopies geeignet sind.

5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische

Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind

nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung

mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert

oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise

auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.

Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet

unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks

in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der

vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen

Vertragsverhältnis.

8. Der Fotograf bleibt auch bei Übertragung der ausschließlichen (exklusiven) Nutzungsrechte

berechtigt, seine Fotos zu Zwecken der Eigenwerbung selbst zu verwenden.

V. Haftung

1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter

Kennzeichen (Marken, Firmen Geschmacksmuster) Personen oder Objekte, es sei denn,

es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von

Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke

der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen

bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt

die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung

ergebenden Sinnzusammenhänge.

2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für

dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

VI. Honorare

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach

der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing

(MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem

vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.

3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten,

Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen

etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in

Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig.

Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend

dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.

5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag

gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen

als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer

abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens Euro 75,00 pro Aufnahme an.

6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen

oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem

die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

VII. Rü ckga be des Bildmaterials

1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung

oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch drei Monate nach dem Lieferdatum,

unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine

Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.

2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die

Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit

einer erneuten Lieferung der Daten.

3. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis

Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung

in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines

Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt

ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder

zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen

schriftlich bestätigt worden ist.

4. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher

Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung

während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

VIII. Vertrag sstrafe, Schadensersatz

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung,

Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine

Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender

Schadensersatzansprüche.

2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem

Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche

Nutzungshonorar zu zahlen.

IX. Allgemeines

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei

Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der

Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser

AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten

sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung

zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am

nächsten kommt.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des

Fotografen.

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

FL_01/2012

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

 

I. Geltung

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.

3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

 

II. Auftragsproduktionen

1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produk-tion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.

3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.

4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

 

III. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mit-zuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

 

IV. Nutzungsrechte

1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.

2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.

3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:

– eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,

–die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z. B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff. III 5. AGB dient,

– jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),

– die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

6 Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

7 Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

8 Der Fotograf bleibt auch bei Übertragung der ausschließlichen (exklusiven) Nutzungsrechte berechtigt, seine Fotos zu Zwecken der Eigenwerbung selbst zu verwenden.

 

v. Haftung

1 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen Geschmacksmuster) Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

2 Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

 

VI. Honorare

1 Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.

. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

4 Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.

5 Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens Euro 75,00 pro Aufnahme an.

6 Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

 

VII. Rückgabe des Bildmaterials

1 Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch drei Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.

2 Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.

3 Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.

4 Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

 

VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz

1 Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

 

IX. Allgemeines

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.